Steuerfalle bei Auslandsbeteiligungen: Wenn sich ein Doppelbesteuerungsabkommen ändert

Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 19.11.2025, Az. I R 41/22) sorgt derzeit für Aufmerksamkeit: Danach kann eine sogenannte Entstrickungsbesteuerung ausgelöst werden, ohne dass der Steuerpflichtige selbst aktiv etwas verändert hat – allein durch die Änderung eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA).

Was ist Entstrickung eigentlich?

Vereinfacht gesagt geht es darum: Wenn Deutschland sein Besteuerungsrecht an stillen Reserven – etwa Wertsteigerungen einer Beteiligung – verliert oder einschränkt, wird steuerlich so getan, als wäre der Vermögenswert zum aktuellen Marktwert verkauft worden. Das kann zu einer Steuerzahlung führen, obwohl tatsächlich gar kein Geld geflossen ist und nichts verkauft wurde.

Warum das gerade jetzt viele betrifft

Im Zuge der internationalen Abstimmung von Steuerregeln – dem sogenannten multilateralen Instrument (MLI) – wurden weltweit fast 2.000 Doppelbesteuerungsabkommen geändert oder werden es noch. Wer im Ausland lebt, aber über eine deutsche Personengesellschaft Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft hält, sollte diese Entwicklung im Blick behalten.

Die Kernaussage des Urteils

Löst eine Abkommensänderung erstmals die Pflicht aus, eine ausländische Steuer in Deutschland anzurechnen, kann das bereits ausreichen, um die Entstrickung auszulösen – selbst wenn sich die gesamte Steuerlast dadurch kaum oder gar nicht ändert. Entscheidend ist allein, ob das deutsche Besteuerungsrecht dadurch formal eingeschränkt wird.

Halten Sie Auslandsbeteiligungen über eine deutsche Personengesellschaft? Wir prüfen gerne, ob aktuelle oder künftige Änderungen von Doppelbesteuerungsabkommen für Sie relevant sind.


Sie sind von einem ähnlichen Sachverhalt betroffen? Houbbani Bergmann Partnerschaft berät Sie zu M&A-Steuerrecht, Umstrukturierung und Mitarbeiterbeteiligung. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen